Für Betreiber
Ertragsoptimierung in Bestandsparks
Aus der übergeordneten Betrachtung aller Auflagen und Gutachten (Fledermaus, Schall, Schatten, Turbulenz) in Verbindung mit den anlagenspezifischen Windverhältnissen finden wir für Ihren Windpark das ertragsoptimierte Betriebskonzept. Aktuell arbeitet jeder Fachgutachter isoliert für sich. Dadurch wird oft entscheidendes Ertragspotenzial liegen gelassen.
Aber auch jenseits der Optimierung durch unseren Algorithmus: Wir haben für Sie einen Werkzeugkasten entwickelt, mit dessen Hilfe wir Ihren Park TA Lärm konform ans Maximum bringen.
Wir scannen Ihre Gutachten und Genehmigungsunterlagen aus Optimierungspotential. Oft werden unnötige Sicherheitszuschläge gegeben.
Durch ein individuell abgestimmtes und TA Lärm konformes Messkonzept können wir weitere Schallkontingente für Sie herausholen.
Unser einzigartiger Optimierungsalgorithmus ermittelt für Sie die ertragsoptimierte Betriebsmodikonfiguration.
Für welche Art von Parkbetreiber eignet sich unser Service?
Erfolgsgeschichte
Park mit 9x Nordex 1MW in NRW
Betriebskonzept zum teilweisen Nachtbetrieb von 6 nachts abgeschalteten Anlagen
Park mit 7x GE 2,75MW in BW
3 nachts abgeschaltete Anlagen können fast durchgängig nachts betrieben werden
Ihre Vorteile als Betreiber
- Intelligente Kombination der vorhandenen Betriebsmodi
- Volles Ausschöpfen Ihres Ertragspotentials
- Mehr Ertrag bei fast gleichen Betriebskosten
- Keine Änderung an der Anlagentechnik nötig
- Direkte Steigerung der Rendite
Vereinbaren Sie eine kostenfreie Voranalyse Ihres Parks!
FAQ’s
Wie viel Zeit und Kapazität muss ich investieren?
Dadurch, dass wir einen Rund-Um-Service anbieten, bedeutet das für Sie einen deutlichen Mehrertrag unter geringstmöglichen Zeit- und Kapazitätseinsatz
Unsere Schallmodi sind in der BImSchG-Genehmigung festgelegt. Wie wollen Sie diese ändern?
Richtig. Unsere Arbeit mündet in eine Änderungsanzeige oder –Genehmigung. Falls Sie nicht in ein Änderungs-Genehmigungsverfahren nach §16 BImSchG gehen wollen, können wir auch als „kleine Lösung“ so optimieren, dass nur eine Änderungsanzeige (§15 BImSchG) benötigt wird.
Unser Park ist nach Alternativ-Verfahren ausgelegt. Droht durch das Interimsverfahren ein Risiko für höhere Schall-Werte?
Das seit 2017 / 2018 anzuwendende Interimsverfahren führt bei der Berechnung von Schall-Immissionen an Punkten im Abstand von mehr als 500 Metern zu Windenergie-Anlagen in der Tat meist zu höheren Werten. Es bildet schlichtweg den Worst Case ab. Dies bedeutet jedoch nicht, dass auch bei nach dem älteren „Alternativen Verfahren“ genehmigten Windparks eine Optimierung ausgeschlossen ist. Das Potenzial der Verbesserung bei differenzierter Einzelfall-Analyse ist normalerweise höher als die höheren Prognosewerte bei Anwendung des Interimsverfahrens.
Besteht ein Risiko des Verlustes der BImSchG-Genehmigung?
Die von uns erarbeiteten Änderungen des Betriebskonzeptes werden mit einer Änderungsanzeige nach §15 oder einer Änderungsgenehmigung nach §16 BImSchG beantragt. Dies ist grundsätzlich eine Veränderung zum genehmigten und weiterhin gültigen Status Quo. Dies bedeutet, dass selbst bei Ablehnung des Antrages auf Änderungsgenehmigung der ursprüngliche Betriebsmodus garantiert zulässig bleibt.
Wie lange dauert das Verfahren zur Umstellung auf das neue Betriebskonzept?
Die Erstellung eines neuen Betriebskonzepts dauert vom Zeitpunkt der Beauftragung an maximal drei Monate. Die Behörde hat dann drei bis sechs Monate Zeit, eine Entscheidung hinsichtlich der Änderungsgenehmigung zu treffen. Die Umsetzung des neuen Konzeptes im Windpark nimmt zwei Monate in Anspruch. Somit dauert es in Summe acht bis zwölf Monate bis zur Erhöhung der Stromproduktion.
Was kostet Ihrer Service?
Wir verfolgen bei unserer Arbeit den Win-Win-Gedanken. Wir gehen für Sie teilweise sogar ins Risiko, dafür möchten wir an den erreichten Mehrerträgen partizipieren.
Was meinen Sie damit, dass Sie auf €-Mehrertrag optimieren? Ist das nicht das gleiche wie kWh-Mehrertrag?
In manchen Fällen ist das abhängig von der EEG-Förderstruktur nicht das gleiche.